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BFH, 28.02.1989 - X B 4/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen in Hinblick auf die Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.07.1985 - V S 3/85
Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 4/86
Bis zum 21. Februar 1989 hat er nach einem Schreiben des FG vom gleichen Tag nicht erneut durch eine postulationsfähige Person Beschwerde einlegen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1985 V S 3/85, BFHE 143, 528, BStBl II 1985, 499, unter Nr. 2). - BFH, 28.11.1975 - VI B 132/75
Vertretungszwang vor BFH - Geltung für Beschwerden gegen Beschlüsse - Abweisung …
Auszug aus BFH, 28.02.1989 - X B 4/86
Dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Beschluß, mit dem der Antrag auf Gewährung von PKH abgelehnt wurde (BFH-Beschluß vom 28. November 1975 VI B 130-132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62).
- BFH, 08.03.1999 - I B 22/98
PKH für GmbH-Geschäftsführer; Steuerbescheide für die GmbH
Der hiernach bestehende Vertretungszwang besteht auch für Rechtsbehelfe im PKH-Verfahren (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1989 X B 4/86, BFH/NV 1990, 314;… vom 18. Oktober 1990 II B 130/89, BFH/NV 1990, 665;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 3, m.w.N.). - BFH, 06.02.1991 - IV B 29/90
Aufhebung eines Einstellungsbeschlusses aufgrund dem Urteilstenor ohne Hinweis …
Bei dieser Sachlage ist für eine Umdeutung der eingelegten Beschwerde in eine Anregung an das FG, das Verfahren fortzusetzen, kein Raum (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Januar 1989 IV B 206/88, BFH/NV 1990, 314). - BFH, 23.01.1991 - IV B 84/90
Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluß eines Finanzgerichts
Bei dieser Sachlage ist für eine Umdeutung der eingelegten Beschwerde in eine Anregung an das FG, das Verfahren fortzusetzen, kein Raum (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 25. Januar 1989 IV B 206/88, BFH/NV 1990, 314).